Die Région Provence-Alpes-Côte d'Azur hat im Amtsblatt der Europäischen Union den Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Erbringung von Schienenpersonenverkehrsdiensten "Est Provence und Alpenlinie - Bewerbungsphase" ausgeschrieben (108268-2024).
Es handelt sich um einen Öffentlicher Dienstleistungsvertrag (Contrat de service public, CSP) für die Erbringung von Schienenpersonenverkehrsdiensten in der Region Provence-Alpes-Côte d'Azur-Est Provence und der Ligne des Alpes (Los 3) ab 20/10/2025 für 169 Monate. Er umfasst den Betrieb von Stadt- und Überlandzügen auf den folgenden Strecken:
• Marseille - Aubagne - Toulon - Hyères;
• Marseille - Toulon - Les Arcs Draguignan;
• Marseille - Aix-en-Provence - Pertuis;
• Marseille - Gap - Briançon;
• Briançon - Gap - Valence - Romans.
Das jährliche Angebotsvolumen für 2023 beläuft sich auf 4,6 Mio. bestellter Zug.km (35% des regionalen Angebots) bzw. ca. 356 Mio. Fahrgast.km. Dieses Volumen wird für 2024 auf etwa 5 Millionen Zug.km und für 2025 auf 5,5 Mio. Zug.km geschätzt.
Der geschätzter Wert des Auftrags beträgt 2 740 400 000 EUR ohne Steuern.
Die Gesamtlaufzeit des CSP besteht aus zwei Phasen:
• einer Mobilisierungsperiode, die mit dem Datum der Vertragszustellung beginnt und mit der Aufnahme des Bahnbetriebs endet und voraussichtlich 49 Monate dauert
• einer Betriebsperiode mit einer festen Laufzeit von 10 Jahren.
Als Option ist eine mögliche Verlängerung des Vertrags um bis zu 2 Jahre vorgesehen. Die Betriebsperiode soll am ersten Tag des Fahrplanwechsels (Service Annuel, SA) 2030 beginnen. Die Laufzeit des CSP ist auf das Ende des SA 2039 festgelegt. Die Betreiber werden jedoch aufgefordert, alternative Vorschläge zu machen, die einen früheren Beginn der Betriebszeit Mitte SA 2029 (Juni 2029) ermöglichen. Die Mobilisierungsperiode würde dann auf 44 Monate verkürzt und die Dauer der Betriebsphase würde gleich bleiben (10 Jahre).
Gemäß Artikel 5a der Verordnung für Öffentliche Aufträge hat die Region ihren Bericht zur Bewertung der Bedingungen für den Zugang zum rollenden Material veröffentlicht, der auch Teil der Ausschreibungsbedingungen ist.
Quelle EU-Amtsblatt