Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Bolloré Logistics SE („Bolloré Logistics“) durch CMA CGM S.A. („CMA CGM“) nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung unterliegt der Auflage, dass die Zusammenschlussparteien ihre Verpflichtungszusagen vollständig umsetzen.
CMA CGM und Bolloré Logistics sind internationale Transport- und Logistikunternehmen. CMA CGM erbringt Containerlinienschifffahrts- und Hafenterminaldienste, während Bolloré Logistics Speditions- und Kontraktlogistikdienste anbietet.
Untersuchung der Kommission
Die Untersuchung der Kommission ergab, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf dem Markt für die Erbringung von Seefrachtdiensten in Martinique, Guadeloupe und Französisch-Guayana verringert hätte.
Insbesondere stellte die Kommission fest, dass durch die Übernahme bedeutende vertikale Verbindungen entstanden wären zwischen i) den vorgelagerten Containerlinienschifffahrtstätigkeiten von CMA CGM auf Routen zwischen Europa und Martinique, Guadeloupe und Französisch-Guayana und ii) den nachgelagerten Seefrachttätigkeiten von Bolloré Logistics in diesen Gebieten.
Die Kommission stellte fest, dass CMA CGM insbesondere angesichts seiner sehr hohen Marktanteile auf diesen Überseerouten und der Wettbewerbsstruktur in diesen Gebieten die Möglichkeit und den Anreiz haben könnte, Bolloré Logistics zulasten konkurrierender Spediteure zu begünstigen.
Vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen
Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, boten die Zusammenschlussparteien an,
das gesamte Geschäft von Bolloré Logistics in Guadeloupe, Martinique, St. Martin und Französisch-Guayana zu veräußern und
eine Reihe von Vermögenswerten im französischen Mutterland zu verkaufen, die mit diesem Geschäft im Zusammenhang stehen.
Mit diesen Verpflichtungszusagen werden die von der Kommission festgestellten wettbewerbsrechtlichen Bedenken vollständig ausgeräumt, da durch sie die vertikale Verbindung zwischen den Containerlinienschifffahrtsdiensten von CMA CGM und den Seefrachtdiensten von Bolloré Logistics in den betroffenen Gebieten beseitigt wird.
Angesichts der im Rahmen der Befragung der Marktteilnehmer zu den Verpflichtungszusagen eingegangenen positiven Rückmeldungen ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass der entsprechend modifizierte Zusammenschluss keinen Anlass mehr zu Wettbewerbsbedenken gibt.
Im Rahmen ihrer Untersuchung hat die Kommission mit den Wettbewerbsbehörden von Französisch-Polynesien und Neukaledonien zusammengearbeitet.
Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass die Verpflichtungen vollständig umgesetzt werden. Dies wird von einem unabhängigen Treuhänder unter Aufsicht der Kommission überwacht.
Unternehmen und Produkte
Bei CMA CGM handelt es sich um einen in Frankreich ansässigen internationalen Konzern, der Containerlinienschifffahrtsdienste, Hafendienste sowie See- und Luftfrachtdienste erbringt. Außerdem ist der Konzern über das Unternehmen La Provence S.A. in der französischen Pressebranche tätig. CMA CGM steht unter der alleinigen Kontrolle von Merit.
Bei Bolloré Logistics handelt es sich um einen in Frankreich ansässigen internationalen Konzern, der Speditionsdienste (See-, Luft- und Landverkehr), Kontraktlogistikdienste sowie andere Mehrwertdienste anbietet. Bolloré Logistics steht unter der alleinigen Kontrolle von Bolloré SE.
Weitere Informationen
Das Vorhaben wurde am 5. Januar 2024 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Wenn, wie in diesem Fall, in Phase I Verpflichtungen angeboten werden, verfügt die Kommission über 10 zusätzliche Arbeitstage, sodass sich die Gesamtdauer des Vorprüfverfahrens auf 35 Arbeitstage erhöht.
Weitere Informationen werden auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache M.11143 veröffentlicht.
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik: "Wettbewerbsorientierte Seeverkehrsmärkte sind von entscheidender Bedeutung, um den territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken und sicherzustellen, dass abgelegene Gebiete und Inselgebiete gut angebunden bleiben und sich wirtschaftlich entwickeln können. Durch die Abhilfemaßnahmen, die die beteiligten Unternehmen angeboten haben, wird sichergestellt, dass der Wettbewerb auf den lokalen Seefrachtmärkten intakt bleibt und die Kunden vor Ort letztlich keine höheren Preise für aus Kontinentaleuropa eingeführte Produkte zahlen müssen."
Pressemeldung EU-Kommission