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Dienstag, 05 März 2024 09:30

Polen: Koleje Śląskie mietet zwei Elektrotriebzüge von Koleje Dolnośląskie

Die Koleje Śląskie sp. z o.o.hat im Amtsblatt der Europäischen Union eine Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung zur Direktvergabe für die Anmietung von zwei Elektrotriebzügen für 10 Monate von der Koleje Dolnośląskie S.A. bekannt gegeben (135378-2024).

Die Vergabe des Auftrags im Wert von 3 000 726,00 PLN (694.000 EUR) an die "Koleje Dolnośląskie" S.A. und der Vertragsabschluss zielen darauf ab, die Kontinuität der Transportarbeiten der Koleje Śląskie zu gewährleisten. Im Jahr 2024 ist das Unternehmen verpflichtet, 43 planmäßige Stillstände von Elektrotriebzügen aufgrund von Wartungsarbeiten durchzuführen: 12 vierteilige Fahrzeuge 22WEd, 3 dreiteilige Fahrzeuge 21WEa; 1 Einheit des sechsgliedrigen Fahrzeugs 27WEb; 1 Einheit dreiteiliger EN57AKŚ-Fahrzeuge; 5 Stk. 27WEb, 4 Stk. EN75, 3 Stk. 36WEa, 9 Stück. EN76, 1 Stk. 35WE, 2Stk. 14WE und 2Stk. EN71AKŚ.

Ungeachtet dessen sieht der Fahrplan 2023/2024 eine erhöhte Anzahl von Umläufen von bis zu 49 Fahrzeugen vor, während der Fahrplan 2022/2023 nur 45 Umläufe vorsah. Das Unternehmen verfügt derzeit nicht über ausreichendes rollendes Material, um die Verfügbarkeit von Fahrzeugen im erforderlichen Umfang zu gewährleisten.

Koleje Śląskie führte ein offenes Ausschreibungsverfahren für das Leasing von 6 Fahrzeugen durch, der Auftrag wurde mangels Angeboten aufgehoben. Der öffentliche Auftraggeber konnte nicht vorhersehen, dass die Auftragnehmer bei der offenen Ausschreibung keine Angebote abgeben würden.

Die Auftragsvergabe steht auch im Zusammenhang mit einer Ausnahmesituation und dem wesentlichen Interesse des öffentlichen Auftraggebers, die Kontinuität der Verkehrsdienste des Unternehmens zu gewährleisten. Es wurde die Möglichkeit des Leasings eines Fahrzeugs von der Firma "Koleje Dolnośląskie" S.A. genutzt.

Um die Kontinuität der Beförderung zu gewährleisten, wurden Marktaktivitäten im Bereich des Fahrzeugleasings unternommen, die Anzahl der auf dem Markt zu leasenden Fahrzeuge ist begrenzt, daher die Auftragsvergabe an den oben genannten Auftragnehmer, die aus organisatorischen, zeitlichen und wirtschaftlichen Gründen die Aufrechterhaltung der Beförderungsprozesse ermöglicht.

Quelle EU-Amtsblatt

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