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Die Kapazität der Eisenbahninfrastruktur muss auf EU-Ebene besser koordiniert werden, um Verspätungen zu vermeiden, die Zuverlässigkeit zu erhöhen und eine Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene zu fördern, so die Abgeordneten des Verkehrsausschusses.
Am Montag haben die Abgeordneten des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (Transport and Tourism Committee, TRAN) ihren Standpunkt zu neuen Regeln für die Planung und Zuweisung von Eisenbahninfrastrukturkapazitäten in der EU angenommen. Ziel ist es, die optimale Nutzung der Schienenwege zu ermöglichen und die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit zu erhöhen. Darüber hinaus wird eine stärkere Nutzung der Schiene als weitgehend elektrifizierter und energieeffizienter Verkehrsträger als ein Weg zur Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen und des Energieverbrauchs gesehen.
Mehr Zusammenarbeit auf EU-Ebene
Die Verkehrsabgeordneten sprachen sich dafür aus, das Europäische Netz der Infrastrukturbetreiber (European Network of Infrastructure Managers, ENIM) mit mehr Befugnissen auszustatten, um die grenzüberschreitende Kapazität und den Verkehr zu koordinieren, da derzeit unkoordinierte Wartungsarbeiten und mangelnde Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Infrastrukturbetreibern zu Staus und Verspätungen an den Grenzen führen.
Sie befürworten die Unterteilung der Kapazitätsplanung für die Eisenbahninfrastruktur in drei Phasen: strategische Planung (alle fünf Jahre), Terminplanung (jährlich) und Anpassung. Die Abgeordneten schlagen außerdem die Einrichtung einer europäischen Eisenbahnplattform vor, die sich aus Eisenbahnunternehmen zusammensetzt und die Sichtweise von Betreibern, Häfen oder Eigentümern von schienenbezogenen Dienstleistungen in die Kapazitätsplanung und -verteilung einbringt.
Angemessene Finanzierung
Die Abgeordneten des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sind besorgt darüber, dass das EU-Eisenbahnnetz zwischen 1990 und 2021 um mehr als 12 000 km geschrumpft ist, was das Ziel der EU, den Verkehr auf die Schiene zu verlagern, behindert. Sie wollen die EU-Länder verpflichten, die Verschlechterung der Schieneninfrastruktur zu verhindern und eine angemessene, stabile und rechtzeitige Finanzierung zu gewährleisten. Die EU-Regierungen und die Infrastrukturbetreiber sollten Investitionsvereinbarungen mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren unterzeichnen, die zur Instandhaltung, Erneuerung und zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur beitragen, fügen sie hinzu.
Digitale Werkzeuge
Automatisierung und digitale Werkzeuge könnten das Verkehrsmanagement schneller und effektiver machen und Bürokratie abbauen, heißt es in dem Entwurf. Daher wollen die Abgeordneten, dass verschiedene digitale Werkzeuge, wie z.B. die Anzeige von Kapazitätsplänen oder die digitale Meldung von Zwischenfällen, ab Mitte 2025 bis Ende 2030 eingeführt werden. Die Europäische Eisenbahnagentur soll diese Aufgaben koordinieren, fügen sie hinzu.
Zitat
Die EP-Berichterstatterin Tilly Metz (Grüne, LU) sagte: "Wir brauchen dringend eine Verkehrsverlagerung auf die Schiene, um den europäischen Verkehrssektor zu dekarbonisieren. Neue Regeln werden diesen Übergang erleichtern und eine optimalere Nutzung der Schienenwege sicherstellen. Wir wollen eine wirksame Konsultation der Interessengruppen und ehrgeizige Ziele für die Digitalisierung von Instrumenten und Dienstleistungen sicherstellen. Außerdem schlagen wir der Europäischen Eisenbahnagentur neue Aufgaben und eine Aufstockung der Mittel vor."
Nächste Schritte
Der Standpunkt des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr zu den neuen EU-Vorschriften für die Nutzung von Eisenbahninfrastrukturkapazitäten wurde einstimmig mit 30 Ja-Stimmen angenommen. Er wird nun auf einer der nächsten Plenartagungen zur Abstimmung gestellt und stellt den Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dar. Das Dossier wird vom neuen Parlament nach den Europawahlen vom 6. bis 9. Juni weiterverfolgt werden.
Hintergrund
Dieser Gesetzesentwurf ist Teil eines Pakets von Vorschlägen zur Ökologisierung des EU-Güterverkehrs. Im Jahr 2020 entfielen auf den Schienenverkehr 5,1 % des Personenverkehrs zwischen den EU-Ländern und 11,5 % des Güterverkehrs zwischen ihnen, aber nur 0,4 % der Treibhausgasemissionen des Verkehrs in der EU.
WKZ, Quelle TRAN