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Donnerstag, 07 März 2024 10:00

Niederlande: ProRail untersucht Roboterisiertes Schienenschweißen

ProRail B.V. hat im Amtsblatt der Europäischen Union eine Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung zur Direktvergabe des Auftrags für einen Demonstrator Roboterisiertes Schienenschweißen an das Konsortium aus VolkerRail Nederland bv, Strukton Rail Nederland und Robel Rail Automation GmbH vergeben zu haben (141511-2024).

ProRail wendet für diesen Auftrag ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung an, weil sie der Meinung ist, dass es gerechtfertigt ist, sich auf die Ausnahmeregelung in Abschnitt 3.36(1)(b) des niederländischen Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen 2012 zu berufen. Durch eine freiwillige Vorabveröffentlichung möchte ProRail diese beabsichtigte Vergabe dem Markt transparent mitteilen.

Die Begründung, warum wir glauben, dass es gerechtfertigt ist, von der Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen, lautet wie folgt: ProRail steht vor einer großen Aufgabe, die eine Maximierung der Verfügbarkeit der niederländischen Eisenbahnen erfordert. Neue (Anwendungen von) bestehenden Technologien können ProRail dabei unterstützen. Um festzustellen, ob solche Technologien oder Anwendungen einen Mehrwert bieten, will ProRail sie zunächst testen.

Die Technologie, die ProRail nun in diesem Zusammenhang testen will, ist das "Robotized Track Welding" (Roboterisiertes Schienenschweißen). Die Entwicklung dieser Technologie für diesen Zweck wurde von VolkerRail zusammen mit Strukton und dem Systemlieferanten Robel Rail Automation durchgeführt. ProRail beabsichtigt daher, diesen Auftrag gemeinsam an diese Parteien zu vergeben. Der Auftrag dient ausschließlich der Erprobung der bereits entwickelten und vorhandenen Technologie von Robel, die bisher noch nicht bei den niederländischen Eisenbahnen eingesetzt wurde.

Die Kosten für die Forschung und Entwicklung dieser Technologie werden vollständig von den drei Marktparteien getragen, wobei ProRail nur die tatsächlich für den Test erforderlichen Kosten erstattet. Die Ergebnisse des Tests werden dem Markt zur Verfügung gestellt.

Interessierte Parteien, die mit der vorgeschlagenen Auftragsvergabe nicht einverstanden sind, müssen innerhalb von 20 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Gericht einreichen.

Quelle EU-Amtsblatt

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