Polen: Toruń schreibt bis zu 20 Niederflur-Einweg-Straßenbahnen aus
Die Miejski Zakład Komunikacji w Toruniu spółka z ograniczoną odpowiedzialnością hat im Amtsblatt der Europäischen Union den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von bis zu 20 fabrikneuen Niederflur-Einweg-Straßenbahnen sowie die Lieferung von speziellen Wartungsgeräten und eines Betriebs- und Reparaturpakets ausgeschrieben (161865-2024).
Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von bis zu 20 fabrikneuen Niederflur-Einrichtungsstraßenbahnen auf der Grundlage von Durchführungsverträgen sowie die Lieferung von speziellen Wartungsgeräten und eines Betriebs- und Reparaturpakets. Die angebotenen Straßenbahnen müssen fabrikneu sein, dürfen frühestens im Jahr der Lieferung hergestellt worden sein, dürfen nicht in Betrieb sein und dürfen nicht zu Forschungs-, Versuchs-, Vorführ- oder ähnlichen Zwecken verwendet werden, mit Ausnahme des ersten Fahrzeugs, das für die Homologationsprüfung verwendet wird.
Gefordert werden Niederflurstraßenbahnen mit einer Länge von 28 bis 32 m, die für die Beförderung von Behinderten geeignet sind und unter anderem mit einem digitalen visuellen Überwachungssystem für den Fahrgastraum und den Führerstand, einem Fahrkartenautomaten und einer Klimaanlage ausgestattet sind.
Der Vertragsgegenstand wird durch den Abschluss von getrennten Ausführungsverträgen ausgeführt, deren Abschluss davon abhängt, dass der Auftraggeber eine EU-Finanzierung erhält, wobei der erste Ausführungsvertrag die Herstellung und Lieferung eines Pakets von mindestens vier fabrikneuen Niederflur-Einbahnstraßenbahnen sowie die Lieferung eines kompletten Satzes spezieller Wartungsgeräte und eines vollständigen Betriebs- und Reparaturpakets umfasst. Nachfolgende Exekutivverträge können die Herstellung und Lieferung der verbleibenden höchstens 16 Einheiten fabrikneuer Niederflur-Einrichtungsstraßenbahnen, die in Paketen von 1 bis 8 Straßenbahnen bestellt werden, zusammen mit der Lieferung von Elementen des vom Auftraggeber angegebenen Betriebs- und Instandsetzungspakets (bis zu einem Höchstwert von zwei vollständigen Paketen) umfassen.
Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von 48 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt seines Abschlusses, geschlossen. Die Frist für die Ausführung des Vertrags beträgt bis zu 20 Monate ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Durchführungsvertrags.
Quelle EU-Amtsblatt




