Die Regionen Středočeský kraj (Mittelböhmische Region) und Hlavní město Praha (Hauptstadt Prag) haben im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorinformation zu einer Marktkonsultation über Verkehrsdienste für die Personenbeförderung mit der Eisenbahn auf ausgewählten Strecken mit elektrischen Großkapazitätszügen gegeben (163048-2024).
Vorläufige Marktkonsultationen mit den Beförderungsunternehmen werden durchgeführt, um die Ausschreibungsbedingungen vorzubereiten und die in Frage kommenden Anbieter und relevanten Marktteilnehmer über die Absichten und Anforderungen des Auftraggebers für die Durchführung öffentlicher Aufträge im Bereich der Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen in beiden Regionen zu informieren.
Gegenstand der vorbereiteten öffentlichen Ausschreibung "Auswahl eines Beförderers für den Abschluss eines Vertrages über öffentliche Dienstleistungen im Schienenpersonenverkehr auf ausgewählten Strecken mit elektrischen Großkapazitätszügen" ist die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen durch den ausgewählten Beförderer auf dem Gebiet der Auftraggeber im Grundumfang, insbesondere auf den folgenden Strecken und Routen:
• Český Brod – Praha – Beroun (Linie S7)
• Praha-Veleslavín – Kladno-Ostrovec (Linien S5, R45)
• Praha-Veleslavín – Praha-Letiště Václava Havla Havel (Linie S55)
• Praha – Poříčany – Kolín – Kutná Hora hl. n. (Linien S1 und R41).
Auf der Grundlage einer vorbehaltenen Verpflichtungsänderung kann der geschlossene Vertrag auch auf andere ausgewählte Linien oder Abschnitte ausgedehnt werden, insbesondere:
• Praha Masarykovo nádraží – Praha-Veleslavín (Linien S5, S55, R45)
• Kutná Hora hl. n. – Kutná Hora město (Linie R41)
• Praha – Mladá Boleslav (Linie R48)
Der Vertrag über die öffentlichen Personenverkehrsdienste wird mit dem ausgewählten Verkehrsunternehmen auf der Grundlage eines Ausschreibungsverfahrens geschlossen, Der Vertrag mit dem ausgewählten Verkehrsunternehmen wird für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren geschlossen, wobei der Betrieb voraussichtlich ab dem nationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2029 aufgenommen wird.
Die Auftraggeber haben eine Bedingung für die Teilnahme an dieser vorläufigen Marktkonsultation festgelegt, nämlich frühere Erfahrungen mit einem ähnlichen Leistungsgegenstand in der Tschechischen Republik oder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft in den letzten 3 Jahren (vom Fahrplanwechsel im Dezember 2020 bis zum Start dieser Marktkonsultation), nämlich frühere Erfahrungen mit der Erbringung von Personenbeförderungsleistungen auf der Schiene (Diesel- und/oder Elektrotraktion) im Gesamtumfang (innerhalb eines oder mehrerer Dienste) von mindestens 15.000.000 Zug-km in den letzten 3 Jahren.
Quelle EU-Amtsblatt