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Mittwoch, 03 April 2024 09:45

Polen: Direktvergabe zur Anerkennung von Fahrkarten zwischen Großpolen und PKP Intercity

Die Koleje Wielkopolskie sp. z o.o. hat im Amtsblatt der Europäischen Union eine Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen durch die PKP Intercity S.A. veröffentlicht, die unter anderem im Verkauf von Fahrkarten vom 01.05.2024 bis zum 30.04.2025 besteht (196575-2024).

Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen durch die PKP Intercity S.A. für die Koleje Wielkopolskie sp. z o.o., die u.a. im Fahrkartenverkauf bestehen. Die Vergabe des Auftrags, der Gegenstand des eingeleiteten Verfahrens ist, wird es ermöglichen, die Verpflichtung zu erfüllen, die sich aus der Verordnung (EG) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr im Hinblick auf die Verbesserung der Verfügbarkeit des Fahrkartenverkaufs und der umfassenden Information der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr durch die Anpassung der Computersysteme an die gemeinsamen Anforderungen ergibt.

Der Auftraggeber Koleje Wielkopolskie sp. z o.o. ist der Betreiber des Netzes, das öffentliche Eisenbahnverkehrsleistungen in der Woiwodschaft Wielkopolskie (Großpolen) erbringt. Ziel des Vertrages ist die Aufrechterhaltung und Ausweitung des Angebots an Schienenpersonenverkehrsdiensten und die Schaffung eines möglichst dichten Netzes von Eisenbahnverbindungen in der Woiwodschaft Großpolen.

Bei der Ausführung des betreffenden Auftrags schließt der Auftraggeber Verträge über die Beförderung von Fahrgästen und Gütern in eigenem Namen ab, und der Auftragnehmer führt die Beförderung von Fahrgästen und Gütern ganz oder teilweise als Unterauftragnehmer des Auftraggebers durch. Dabei sind die Eisenbahnunternehmen verpflichtet, einander Eisenbahnverkehrsleistungen zu erbringen, d. h. gegenseitig Fahrkarten zu verkaufen und Fahrgäste zu befördern. Darüber hinaus ist anzumerken, dass die PKP Intercity S.A. in eigenem Namen Verträge über die Beförderung von Fahrgästen und Gütern abschließt, deren Ausführung ganz oder teilweise von der Koleje Wielkopolskie sp. z o.o. als Subunternehmer der PKP Intercity S.A. übernommen wird.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Beauftragung der Beförderung durch die PKP Intercity S.A. auf den von der Koleje Wielkopolskie sp. z o.o. betriebenen Strecken nur die Beförderung betrifft, die als Subunternehmer der PKP Intercity S.A. durchgeführt wird, kann der Fahrkartenverkauf im Rahmen der abgeschlossenen Beförderungsverträge nur über das Unternehmen erfolgen, das einen solchen Vertrag mit dem Fahrgast abschließt, d.h. die PKP Intercity S.A.

Quelle EU-Amtsblatt

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