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Donnerstag, 18 April 2024 09:30

Polen: Fahrscheinanerkennung von PKP Intercity für ŁKA

Die "Łódzka Kolej Aglomeracyjna" sp. z o.o. (ŁKA) hat Im Amtsblatt der Europäischen Union die Direktvergabe zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen durch die "PKP Intercity" S. A. bekannt gegeben (229399-2024).

Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen durch "PKP Intercity" S.A. an die "Łódzka Kolei Aglomeracyjna" sp. z o.o. im zeitraum vom 01/06/2024 bis 31/05/2026.

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Łódzka Kolej Aglomeracyjna verfolgt als Eisenbahnunternehmen die Ziele, die in den von den Organen der Europäischen Union erlassenen Rechtsverordnungen festgelegt sind, insbesondere: 1) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße, 2) Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, und ergreift Maßnahmen zur schrittweisen Integration des gesamten Eisenbahnverkehrs. Die genannten Rechtsvorschriften verpflichten die Eisenbahnunternehmen, den Grad der Integration des gesamten öffentlichen Verkehrssektors zu erhöhen. ŁKA verfolgt diese Ziele unter anderem dadurch, dass sie ihr eigenes kommerzielles Angebot um das Angebot anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Verkehrsleistungen auf Eisenbahnstrecken erbringen, erweitert. Als Ergebnis dieser Maßnahmen erhält der Fahrgast ein einheitliches Eisenbahnverkehrsangebot, das in gleichem Maße verfügbar ist, unabhängig davon, mit welchem Beförderer er einen Beförderungsvertrag abschließt (eine Fahrkarte kauft). Die Erhöhung der Verfügbarkeit des Fahrkartenverkaufs und die umfassende Information der Fahrgäste über den Eisenbahnverkehr verbessert den Komfort der Fahrgäste und erhöht die Dichte des Eisenbahnnetzes der Provinz Łódź. Der Auftrag soll den Abschluss von Beförderungsverträgen an den Abfertigungsstellen in ŁKA durch Fahrgäste ermöglichen, die mit den von PKP Intercity S.A. betriebenen Verbindungen reisen wollen. Der Auftrag wird in der Weise ausgeführt, dass ŁKA in eigenem Namen Beförderungsverträge abschließt, die de facto von PKP Intercity S.A. als Subunternehmer von ŁKA ausgeführt werden.

Quelle Amtsblatt der Europäischen Union

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