Mit Beschluss Nr. 2024-025 vom 28. März 2024 nahm die französische Regulierungsbehörde für den Verkehr (Autorité de régulation des transports, ART) eine Änderung ihrer Geschäftsordnung vor. Diese Änderung betrifft im Wesentlichen:
Mit Beschluss Nr. 2024-025 vom 28. März 2024 nahm die französische Regulierungsbehörde für den Verkehr (Autorité de régulation des transports, ART) eine Änderung ihrer Geschäftsordnung vor. Diese Änderung betrifft im Wesentlichen:
• Präzisierung der Regeln für die Arbeitsweise des Kollegiums in Bezug auf die Stellvertretung des Vorsitzes und die Abordnung seiner Mitglieder (Artikel 2-1 und Artikel 5 bis 8) ;
• Präzisierung der gemeinsamen Regeln, die für den Zugang der Behörde zu Informationen gelten (Artikel 9) ;
• Neuordnung der Verfahrensregeln für die Streitbeilegung, die nun in Titel III Kapitel III zusammengefasst sind, und Präzisierung einiger dieser Regeln (Artikel 26, 27 und 29);
• Schaffung eines Kapitels IV innerhalb des Titels III, das den Verfahrensregeln für die Suche und Feststellung von Verstößen sowie für die Strafverfolgung gewidmet ist, die in den Artikeln L. 1264-1 ff. des Transportgesetzes geregelt sind (Artikel 38 bis 47).
Die neue Geschäftsordnung der Behörde wurde am 18. April 2024 im Journal officiel de la République française veröffentlicht. Die neue Verfahrensordnung gilt daher ab dem 19. April 2024, auch für laufende Verfahren.
Der Sanktionsausschuss der Behörde verfügt über eine eigene Geschäftsordnung.
Die Geschäftsordnungen der Behörde und des Sanktionsausschusses der Behörde enthalten neben den in diesen Dokumenten präzisierten Regeln auch die Ethik-Charta der Behörde.
WKZ, Quelle ART