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Montag, 22 April 2024 13:40

Schweiz: Geschäftsleitungsmitglied von SBB Cargo vorsorglich freigestellt

Ein Geschäftsleitungsmitglied von SBB Cargo ist vorsorglich freigestellt worden. Aufgrund einer Medienanfrage ist eine Compliance-Untersuchung eingeleitet worden, die vom Rechtsdienst durchgeführt wird. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der SonntagsBlick hat darüber berichtet.

Die SBB hat festgestellt, dass es offene Fragen zu möglichen Interessenskonflikten eines Geschäftsleitungsmitglieds von SBB Cargo gibt. Aufgrund dessen wurde die Person vorsorglich freigestellt. Sobald die Sachverhalte eingehend geprüft und die Untersuchung abgeschlossen ist, erfolgt eine Neubeurteilung der Situation. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der SonntagsBlick hat darüber berichtet.

Laut SonntagsBlick geht es um eine Lampenfirma, bei der das Geschäftsleitungsmitglied Mitinhaber und Geschäftsführer sei; diese Aussage stütze sich auf das Handelsregister. Diese Firma habe Aufträge der SBB erhalten. Gemäss unserem aktuellen Wissensstand gab es keine Direktvergabe von Aufträgen durch die SBB an diese Firma.

Klar ist auch: Für die Mitarbeitenden der SBB gelten strenge Compliance-Regeln, basierend auf dem Verhaltenskodex der SBB. Verstösse tolerieren wir nicht. Interessenbindungen werden jährlich erfragt und müssen angegeben werden. Bei Verwaltungsratsmandaten ist eine Erlaubnis durch Vorgesetzte verpflichtend.

Pressemeldung SBB

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