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Montag, 29 April 2024 09:45

Polen: Łódź schreibt Niederflur-Straßenbahnen aus

Das Städtische Verkehrsunternehmen Łódź (Miejskie Przedsiębiorstwo Komunikacyjne – Łódź Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością) im Amtsblatt der Europäischen Union die Anschaffung neuer Straßenbahnen für den öffentlichen Personennahverkehr ausgeschrieben (255346-2024).

Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist die Lieferung von 15 Einheiten (Basis - garantierte Bestellung) fabrikneuer, d.h. frühestens 6 Monate vor dem Liefertermin hergestellter und nicht in Gebrauch befindlicher Niederflur-Straßenbahnen (mindestens 80 % Niederflurs), die den in der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 2. März 2011 über die technischen Bedingungen für Straßenbahnen und Oberleitungsbusse und den Umfang ihrer notwendigen Ausrüstung (Gesetzblatt 2011, Nr. 65, Pos. 344) festgelegten Anforderungen entsprechen, mit folgenden Vorbehalten:

• alle angebotenen Straßenbahnwagen müssen vom gleichen Typ, von der gleichen Länge, in der gleichen Bauart, nach der gleichen technischen Dokumentation, vom gleichen Hersteller sein und der Beschreibung des Auftragsgegenstandes in Anhang 12A (Straßenbahnen) und 12B (Bordsysteme) entsprechen,
• alle gelieferten Straßenbahnwagen müssen betriebsbereit sein, d.h. in erster Linie für die Beförderung von Personen im öffentlichen Verkehr geeignet sein und über die nach dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Recht, insbesondere nach den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes, erforderlichen Dokumente für die Zulassung zum Verkehr verfügen (Zulassungsbescheinigung).
• der Auftraggeber verlangt, dass der Anteil der Produkte, einschließlich der in der Ausrüstung von Telekommunikationsnetzen verwendeten Software, aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, aus Ländern, mit denen die Europäische Union Abkommen über die Gleichbehandlung von Unternehmern geschlossen hat, oder aus Ländern, für die die Bestimmungen der Richtlinie 2014/25/EU aufgrund eines Ratsbeschlusses gelten, mehr als 50 % beträgt.

Im vorliegenden Verfahren sieht der Auftraggeber ein Optionsrecht (maximal 15 Einheiten von Straßenbahnen, die mit denen des garantierten Grundauftrags identisch sind) vor.

Quelle EU-Amtsblatt

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