Das Ministerium für den ökologischen Übergang und den Zusammenhalt der Gebiete, die Direktion für Eisenbahn- und Flussverkehr und Häfen und die Unterdirektion für Eisenbahndienste haben im im Amtsblatt der Europäischen Union den Aufruf zur Interessenbekundung (Appel à Manifestation d'Intérêt, AMI) für die Unterstützung für den Betrieb von Einzelwagendiensten im Jahr 2024 ausgeschrieben (252716-2024).
In Fortsetzung der Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung des Schienengüterverkehrs hat der Staat von der Europäischen Kommission die Genehmigung für die Einführung einer Beihilferegelung für den Betrieb von Einzelwagendiensten (SA. 62529) für den Zeitraum 2021-2025 erhalten.
Ziel dieser Aufforderung zur Interessenbekundung ist es, die Eisenbahnverkehrsunternehmen zu ermitteln, die diese Beihilferegelung für den im Jahr 2024 durchgeführten Verkehr in Anspruch nehmen möchten, und die Modalitäten für die Zusammenstellung und Einreichung der Antragsunterlagen festzulegen.
Quelle EU-Amtsblatt