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Montag, 03 Juni 2024 10:10

Tschechien: Region Südmähren gibt eine Vorinformation zu Schienenpersonennahverkehr mit Hybridfahrzeugen

Der Jihomoravský kraj (JMK) hat im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorinformation zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr mit Hybridfahrzeugen im Zeitraum 09/12/2029 bis 10/12/2044 gegeben (326819-2024).

Es handelt sich um ein Ausschreibungsverfahren für die Eisenbahnstrecken, auf denen der Einsatz von Akku-Hybrid-Einheiten aufgrund ihrer Beschaffenheit angebracht ist, wobei diese Einheiten vom Beförderer selbst angeschafft werden würden. Ab Beginn der Vertragsdurchführung handelt es sich insbesondere um die folgenden Eisenbahnstrecken:

• Brno - Zastávka u Brna - Třebíč (Linie S4 IDS JMK)
• Brno - Ivančice / Mor. Krumlov - Miroslav (Linie S41 IDS JMK)
• Brno - Kyjov- Staré Město u Uh. Hradiště) (Linien S6 und R56 IDS JMK)
• Bzenec - Moravský Písek (Linie S61 IDS JMK)
• zusätzliche Leistungen auf anderen elektrifizierten Strecken im Jihomoravský kraj, ggf. mit Überschneidungen außerhalb der Region.

JMK schließt nicht aus, dass der Beförderer auch Leistungen auf anderen Bahnstrecken erbringt, die für den Betrieb der gleichen Hybridfahrzeuge geeignet sind. Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2034 sollten die folgenden Linien betroffen sein:

• Linie 246 Břeclav - Znojmo
• Linie 255 Zaječí - Hodonín
• Linie 343 Hodonín - Veselí nad Moravou - Vrbovce (ŽSR) - Myjava (ŽSR)
• Linie 330 Břeclav - Hodonín
• Linie 252 Brno - Břeclav (Wochenendfreizeitzüge)
• Linie 248 Znojmo - Šatov,
• ev. 241 Znojmo - Šumná (Wochenendfreizeitzüge)

Für den Fall, dass sich der JMK mit dem derzeitigen Betreiber der o.g. Linien auf eine frühere Beendigung des Vertrages einigt, könnten der Betrieb und der Einsatz der hybriden Akku-Einheiten auf den o.g. Linien früher beginnen (jedoch nicht vor der geplanten Betriebsaufnahme ab Dezember 2029). In allen Fällen handelt es sich um Verkehrsdienste, die auf dem Gebiet der Südmährischen Region betrieben werden, mit möglichen Überschneidungen außerhalb des Gebiets der Südmährischen Region.

Quelle EU-Amtsblatt

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