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Freitag, 28 Juni 2024 09:50

Polen: Olsztyn schreibt Straßenbahnen aus

Die stadtverwaltung Olsztyn hat im Amtsblatt der Europäischen Union eine Ausschreibung über die Lieferung von Straßenbahnrollmaterial veröffentlicht (384191-2024).

Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung, Lieferung, Überlassung und Übergabe des Eigentums und der Gewährleistung fabrikneuer, mehrgliedriger Niederflur-Straßenbahnen mit Drehstrommotorantrieb durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber sowie die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Überlassung und Übergabe des Eigentums an den für den Betrieb dieser Straßenbahnen erforderlichen speziellen Depotausrüstungen, Instrumentierungen, Werkzeugen, Reparaturpaketen und Betriebs- und Reparaturpaketen durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber.

Im Hinblick auf die Bestimmung des § 441 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, während der Laufzeit des öffentlichen Auftrags das Optionsrecht auszuüben, das in der Erweiterung des Auftrags um die Herstellung, Lieferung, Ausgabe und Übertragung der Eigentumsrechte durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber sowie in der Übernahme der Garantie für 8 fabrikneue Niederflur-Straßenbahnen mit Wechselstrommotoren besteht: Das Optionsrecht kann vom Auftraggeber ganz oder teilweise, je nach Bedarf des Auftraggebers, einmal oder mehrmals ausgeübt werden, wobei die Gesamtzahl der im Rahmen des Optionsrechts erworbenen Straßenbahnen 8 (acht) Stück nicht überschreiten darf. Macht der Besteller von seinem Optionsrecht Gebrauch, so beträgt die Mindestanzahl der bestellten Fahrzeuge 2 (zwei) Stück. Der Auftraggeber wird das Optionsrecht ausüben, wenn Mittel für die Ausführung des gesamten oder eines Teils des vom Optionsrecht erfassten Auftrags bereitgestellt werden. Der Auftraggeber kann das Optionsrecht innerhalb eines Zeitraums von bis zu 48 Monaten, gerechnet ab dem Datum des Abschlusses des öffentlichen Beschaffungsvertrags, ausüben.

Der Auftragswert wurde gemäß Artikel 31 Absatz 2 des PPL-Gesetzes unter Berücksichtigung des Optionsrechts in Höhe von: 210.000.000,00 PLN, wobei: a) der Wert des Basisvertrags beträgt: 90.000.000,00 PLN (ohne Mehrwertsteuer), b) der Wert des Vertrages, auf den sich das Optionsrecht bezieht, beträgt: 120.000.000,00 PLN (ohne MwSt.).

Der geschätzte Gesamtwert des Auftrags ohne MwSt. beträgt 210 000 000,00 PLN (49 Mio. EUR), darunter 90.000.000,00 PLN (21 Mio. EUR) für den Basisvertrag und 120.000.000,00 PLN (28 Mio. EUR) für das Optionsrecht.

Frist für den Eingang der Angebote ist der 30/07/2024.

Quelle EU-Amtsblatt

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