Die PGE Energia Ciepła S.A. (PGE EC) und die Zespół Elektrociepłowni Wrocławskich Kogeneracja S.A. (ZEW Kogeneracja) haben im Amtsblatt der Europäischen Union Kauf von Steinkohletransportleistungen auf der Schiene für verschiedene Niederlassungen in den Jahren 2025 ÷ 2027 ausgeschrieben (388464-2024).
Gegenstand des Auftrages ist die Dienstleistung der Beförderung von Steinkohle auf der Schiene vom Versandort zum Empfangsort mit eigenem Gleisanschluss:
• PGE EC Niederlassung Gdańsk vom Heizkraftwerk in Gdańsk in einer Höchstmenge von 1 330 000 Mg;
• PGE EC Niederlassung Wybrzeże vom Danziger Heizkraftwerk Gdynia in einer Höchstmenge von 510 000 Mg;
• PGE EC Niederlassung Szczecin Heizkraftwerk Pomorzany in Höhe von maximal 590 000 Mg;
• PGE EC Niederlassung Heizkraftwerk in Bydgoszcz, Heizkraftwerk Bydgoszcz II in einer Höhe von maximal 530 000 Mg;
• PGE EC Niederlassung Nr. 1 in Kraków in einer Höchstmenge von 1 050 000 Mg;
• PGE EC Niederlassung Heizkraftwerk in Kielce in einer Höchstmenge von 100 000 Mg;
• ZEW Kogeneracja Heizkraftwerk Wrocław in einer Höchstmenge von 1 640 000 Mg;
Der Auftraggeber teilt mit, dass aufgrund veränderlicher Betriebsbedingungen von Energieanlagen und -einrichtungen, die von Faktoren beeinflusst werden, die außerhalb des Einflusses des Auftraggebers liegen, und die mit dem variablen Bedarf der Strom- und Wärmeverbraucher zusammenhängen, die eine Verringerung der Produktionsmengen zur Folge haben, sowie aufgrund der Möglichkeit, Steinkohle mit einem höheren als dem angenommenen Heizwert zu verbrennen, oder aufgrund der Begrenzung der Rauchgasemissionen durch die Erhöhung des Anteils alternativer Brennstoffe (z.B. Biomasse) im Verbrennungsprozess, eine Verringerung der für den Transport bestellten Menge möglich ist, und zwar mit den folgenden Einschränkungen:
• die maximale Gesamtmenge der zur Beförderung bestellten Steinkohlemasse darf ein Volumen von 5 750 000 Mg nicht überschreiten,
• die minimale Gesamtmenge der zur Beförderung bestellten Steinkohlemasse darf 4 600 000 Mg nicht unterschreiten.
Quelle EU-Amtsblatt