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Dienstag, 02 Juli 2024 14:00

Europäische Union: Kommission genehmigt portugiesische Beihilferegelung zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine portugiesische Beihilferegelung in Höhe von 45 Mio. EUR genehmigt, mit der der Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagert werden soll. Mit der Regelung soll die Verlagerung des Güterverkehrs auf die umweltfreundlichere Schiene gefördert werden. Sie steht im Einklang mit den Zielen der Kommissionsstrategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und des europäischen Green Deal.

Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form von direkten Zuschüssen gewährt. Die Regelung steht Eisenbahnunternehmen offen, die von der portugiesischen Mobilitäts- und Verkehrsbehörde zur Erbringung von Schienengüterverkehrsdiensten auf der bestehenden öffentlichen Eisenbahninfrastruktur in Portugal zugelassen sind. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den externen Kosten (d. h. Umweltkosten wie CO2-Emissionen und Luftverschmutzung sowie sozioökonomische Kosten wie Staus, Unfälle und Lärmbelästigung), die durch den Schienenverkehr im Vergleich zum Straßengüterverkehr vermieden werden können. Die jährlichen Mittel belaufen sich auf maximal 9 Mio. EUR, bei einem Gesamtbudget von 45 Mio. EUR für die fünfjährige Laufzeit der Regelung. Die Regelung wird bis 2029 laufen.

Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, und den Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen geprüft. Die Kommission stellte fest, dass die Regelung notwendig und angemessen ist, um die Nutzung des Schienenverkehrs zu fördern, der weniger umweltschädlich ist als der Straßenverkehr. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe einen "Anreizeffekt" haben wird, da sich die Begünstigten verpflichten müssen, die Beihilfe in Form von niedrigeren Preisen wiederzugeben, um Kunden zu gewinnen, die sich für den Schienen- oder Straßenverkehr entscheiden. Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Maßnahme dazu beitragen wird, die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene zu fördern. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Regelung verhältnismäßig ist, da sie sich auf das erforderliche Minimum beschränkt und nur geringe Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten hat.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die portugiesische Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung im Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.107166 veröffentlicht.

WKZ, Quelle EU-Kommission

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