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Freitag, 12 Juli 2024 10:45

Polen: UTK veröffentlicht Antrag der Flixtrain GmbH über geplante neue grenzüberschreitende Personenverkehrsdienste Warszawa Wschodnia – Berlin Hauptbahnhof

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Foto Flixtrain.

Am 11. Juni 2024 ging bei der Eisenbahn-Verkehrsbehörde UTK ein Antrag der Flixtrain GmbH mit Sitz in München zur Aufnahme eines gewerblichen Personenverkehrs auf der internationalen Strecke Warszawa Wschodnia – Berlin Hauptbahnhof – Warszawa Wschodnia im Zeitraum vom 14. Dezember 2025 bis 14. Dezember 2030 ein.

Flixtrain beendete bis zum 28. Juni 2024 formale und inhaltliche Mängel des Antrags und erfüllte damit die rechtlichen Anforderungen für die Veröffentlichung der nichtvertraulichen Fassung der Mitteilung über die Aufnahme der neuen Strecken.

Das Unternehmen erklärte sich bereit, den neuen Personenverkehr zwischen dem 14. Dezember 2025 und dem 14. Dezember 2030, d.h. in folgenden Jahresfahrplänen durchzuführen: 2025/2026, 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029 und 2029/2030.

Flixtrain plant, den Dienst während der gesamten Dauer der oben genannten Jahresfahrpläne täglich mit 2 Zugpaaren zu betreiben. Einzelheiten zum Angebot des Carriers sind in der nicht vertraulichen Fassung der Anmeldung enthalten.

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Gemäß dem Vorschlag von Flixtrain wird der Zug innerhalb der Republik Polen nur für den internationalen Verkehr zur Verfügung stehen. Dies gilt für die folgenden Bahnhöfe: Warszawa Wschodnia, Warszawa Centralna, Warszawa Zachodnia, Poznań Główny. Infolgedessen wird der neue Dienst des Carriers im Inlandsverkehr nicht verfügbar sein.

Aufgrund des Eingangs einer Mitteilung von Flixtrain über den geplanten neuen Schienenpersonenverkehrsdienst wurde das in der Verordnung 2018/1795 vorgesehene Verfahren eingeleitet und folgende Stellen unterrichtet:

• jede zuständige Behörde, die einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für Schienenpersonenverkehrsdienste auf dieser Strecke oder einer Alternativstrecke im Sinne der Richtlinie 2012/34/EU geschlossen hat;
• jede andere zuständige Behörde, die mit dem Recht auf Zugangsbeschränkung gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2012/34/EU befasst ist;
• jedes Eisenbahnunternehmen, das im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsvertrags Dienste auf der neuen Strecke für den Schienenpersonenverkehr oder auf einer alternativen Strecke erbringt.

Nachdem der Beförderer alle nach den Bestimmungen des Eisenbahnverkehrsgesetzes vom 28. März 2003 (konsolidierte Fassung: Gesetzblatt 2024, Pos. 697) und der Verordnung 2018/1795 erforderlichen Informationen vorgelegt hat, hat der Präsident der Eisenbahnverkehrsbehörde den Inhalt der Notifizierungen im Fall des offenen Zugangs (Gewährung des offenen Zugangs) auf seiner Website veröffentlicht.

Die Frist für die Einreichung von Anträgen für die Prüfung des wirtschaftlichen Gleichgewichts beträgt einen Monat und beginnt im Einzelfall mit der Zustellung der Open-Access-Fassung der Notifizierung an die berechtigten Stellen zu laufen.

Alle Informationen im Zusammenhang mit der eingegangenen Flixtrain-Notifizierung, einschließlich etwaiger Anträge auf eine wirtschaftliche Gleichgewichtsstudie, müssen der Regulierungsbehörde in elektronischer Form übermittelt werden.

WKZ, Quelle UTK

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