Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Beihilfemaßnahme in Höhe von 200 Mio. EUR genehmigt, mit der die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts) beim Bau von vier neuen Liegeplätzen im Hafen von Cuxhaven unterstützt werden soll.
Das Projekt wird Cuxhaven als Offshore-Industriezentrum stärken, indem die Infrastruktur für den Umschlag schwerer Lasten, insbesondere von Windparkkomponenten, verbessert wird. Die Maßnahme wird Deutschland auch dabei helfen, seine Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien zu erreichen und gleichzeitig die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen.
Im Rahmen der Maßnahme wird die Beihilfe in Form eines Zuschusses von 200 Mio. EUR an NPorts, die staatliche Hafenbehörde, gewährt. NPorts wird einen Beitrag von 100 Mio. EUR leisten. Die Gesamtinvestition wird auf 300 Mio. EUR veranschlagt. Das Terminal soll 2028 für einen Zeitraum von 30 Jahren in Betrieb genommen werden.
Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, geprüft, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten unter bestimmten Bedingungen zu fördern. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme notwendig und angemessen ist, um Offshore-Windprojekte zu entwickeln, die wirtschaftliche, ökologische und energiesicherheitsbezogene Vorteile mit sich bringen. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, da sie auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten haben wird.
Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die deutsche Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Wettbewerbs-Website der Kommission unter der Nummer SA.113780 zugänglich gemacht.
WKZ, Quelle EU-Kommission