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Montag, 14 Oktober 2024 13:40

Europäische Union: Kommission genehmigt französische Beihilferegelung zur Unterstützung des Schienengüterverkehrs

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der EU-Bestimmungen über staatliche Beihilfen eine französische Beihilferegelung in Höhe von 959 Mio. EUR zur Förderung der Verlagerung auf andere Verkehrsträger genehmigt.Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form einer Ermäßigung des Entgelts für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur für die Jahre 2020-2024 gewährt.

Die Maßnahme ist Teil einer nationalen Strategie zur Entwicklung des Schienengüterverkehrs. Das Hauptziel der Regelung zur Unterstützung des Schienengüterverkehrs besteht darin, die Schienengüterverkehrsbetreiber in Frankreich zu unterstützen, deren Marktanteil (unter anderem aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie) gesunken ist, und so zu einer Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene beizutragen.

Die Kommission bewertete die Regelung nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere den Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung notwendig und verhältnismäßig ist, um den Schienentransport zu fördern, der weniger umweltschädlich als der Straßentransport ist und die Straßenüberlastung reduziert. Die Regelung wird daher sowohl für die Umwelt als auch für die Mobilität von Vorteil sein. Darüber hinaus stellt die Beihilfe einen wirksamen Anreiz dar, da die Begünstigten ohne die öffentliche Finanzierung keine oder weniger Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Schienengüterverkehr ausüben würden.

Schließlich stellte die Kommission fest, dass die Maßnahme zur Koordinierung des Verkehrs beitragen und die Verlagerung des Gütertransports von der Straße auf die Schiene gemäß den Zielen des Grünen Pakts für Europa erleichtern wird, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die französische Regelung gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen genehmigt.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission für Wettbewerb unter der Nummer SA.64155 zugänglich gemacht.

WKZ, Quelle EU-Kommission

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