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Freitag, 07 September 2018 07:10

Spanien: Wettbewerbsbehörde leitet Kartellverfahren gegen acht Bahnzulieferer ein

Die spanische Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb CNMC hat gestern (06.09.18) Disziplinarverfahren gegen 8 Unternehmen und 4 Manager wegen wettbewerbsbeschränkender Praktiken bei der Erbringung von Dienstleistungen für die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Sicherheits-, Verkehrssteuerungs- und -managementsystemen sowie Kommunikations- und Eisenbahnschutzsystemen sowohl für das konventionelle als auch das Hochgeschwindigkeitsnetz in Spanien eingeleitet.

Bei diversen Inspektionen im Laufe des Jahres 2017 - darunter an den Hauptsitzen von Thales España, Bombardier European Investments und CAF Signalling - wurden Hinweise auf Vereinbarungen über die Abwicklung von Ausschreibungen des Eisenbahninfrastrukturverwalters Adif für die Lieferung, Installation, Reparatur, Wartung und Aufrüstung von Signal-, Sicherheits- und Eisenbahnkommunikationssystemen gefunden.

Auf der Grundlage der gesammelten Informationen wurden Disziplinarverfahren gegen acht Unternehmen wegen ihrer angeblichen Beteiligung an wettbewerbswidrigen Praktiken sowie gegen ihre Muttergesellschaften in gesamtschuldnerischer Haftung eingeleitet.

Im Einzelnen sind dies:
• Siemens Rail Automation SAU und ihre Muttergesellschaft Siemens AG;
• Siemens SA und ihre Muttergesellschaft Siemens AG;
• Thales España GRP SAU und ihre Muttergesellschaft Thales Europe SAS;
• Cobra Instalaciones y Servicios SA und ihre Muttergesellschaft ACS Actividades de Construcción y Servicios SA;
• Nokia Spain SA und ihrer Muttergesellschaft Nokia Solutions and Networks OY;
• Alstom Transporte SA und ihre Muttergesellschaft Alstom SA;
• Bombardier European Investments SL. und ihre Muttergesellschaft Bombardier Transportation (Global Holding) UK Limited;
• CAF Signalling SA und ihre Muttergesellschaft Construcciones y Auxiliar de Ferrocarriles SA.

Gegen 4 Manager einiger dieser Unternehmen wurden ebenfalls Verfahren eingeleitet.

Für die Untersuchung und Beschlussfassung durch die CNMC ist somit eine Frist von höchstens 18 Monaten vorgesehen, ohne dass die Eröffnung dieses Falles dem endgültigen Ergebnis der Untersuchung vorgreift.

Die Untersuchung von Kartellen ist angesichts der besonderen Schwere ihrer Auswirkungen auf die Verbraucher und das ordnungsgemäße Funktionierens der Märkte eine der Hauptaufgaben der CNMC. Dies geschieht unter anderem durch das Kronzeugenprogramm, das es Unternehmen, die Teil eines Kartells sind, ermöglicht, von der Zahlung der Geldbuße freigestellt zu werden, sofern sie Nachweise erbringen, die zur Aufdeckung der Beschuldigung beitragen.

WKZ, Quelle CNMC

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