Alstom kann sich weiterhin an der Ausschreibung für den Zug der Zukunft beteiligen. Das besagt ein Urteil der für Ausschreibungen zuständigen Beschwerdekammer.
Alstom kann sich weiterhin an der Ausschreibung für den Zug der Zukunft beteiligen. Das besagt ein Urteil der für Ausschreibungen zuständigen Beschwerdekammer.
Alstom hatte im Zusammenhang mit der Präqualifikation einen Fehler in seinen Unterlagen gemacht, den das Unternehmen korrigieren wollte, um die finanziellen Anforderungen zu erfüllen. Die DSB hielt dies unter anderem in Bezug auf die Vorschriften des Vergaberechts nicht für rechtmäßig, da die anderen Bieter im Wettbewerb diese Möglichkeit nicht hatten. Alstom brachte den Fall dann an die Beschwerdestelle für Beschaffung ein.
"Die DSB hat die klare Entscheidung der Beschwerdestelle mit Zufriedenheit erhalten. Die Rechtsunsicherheit bei der Auslegung der Regeln wurde geklärt und, was noch wichtiger ist, sie hält während des gesamten Ausschreibungsverfahrens ein hohes Maß an Wettbewerb aufrecht", sagt Jürgen Müller, Director für Strategie und Materialwesen der DSB.
Der Prozess der Ausschreibung wird wie geplant fortgesetzt.
WKZ, Quelle DSB